Steuerliche Aspekte und Absetzmöglichkeiten für Eigennutzer von Eigentumswohnungen
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist ein großer Schritt und eine zukunftssichere Investition, die Unabhängigkeit vom Mietmarkt und Sicherheit bietet. Gleichzeitig ist sie eine geeignete Form der Altersvorsorge.
Auch als Eigennutzer können Sie von verschiedenen Steuervorteilen profitieren. Durch Handwerkerleistungen und weitere Absetzmöglichkeiten lassen sich Steuern sparen und die Finanzierung effizient gestalten. Entdecken Sie, wie Sie Ihren Wohntraum clever finanzieren und Steuervorteile optimal nutzen.
Inhaltsverzeichnis

Eigentumswohnung: So wirkt sich die Nutzung auf die Steuer aus
Beim Kauf einer Eigentumswohnung entscheidet die Nutzung maßgeblich über Ihre steuerlichen Möglichkeiten. Denn die Nutzung bestimmt, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind und welche Förderungen Ihnen zustehen.
Während Vermieter verschiedene Werbungskosten geltend machen dürfen und zahlreiche Steuervorteile durch die Vermietung ihrer Eigentumswohnung genießen, sind die Absetzmöglichkeiten für Eigennutzer meist eingeschränkter – dennoch gibt es attraktive Steuervergünstigungen speziell für Selbstnutzer.
Der Grund für die Steuervorteile von Kapitalanlegern liegt darin, dass sie mit der Immobilie Einkünfte erzielen und daher viele Kosten als Werbungskosten absetzen können. Eigennutzer hingegen erzielen keine Einnahmen und können deshalb Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren oder Maklerprovisionen nicht steuerlich gelt d machen, da diese Ausgaben nicht mit einer Einkünfteerzielung verbunden sind.
Was bedeutet Eigennutzung bei Eigentumswohnungen?
Eigennutzung bedeutet, dass Sie Ihre Eigentumswohnung selbst als Wohnsitz nutzen und nicht an Dritte vermieten. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich daher grundlegend von der Vermietung.
Eine Immobilie gilt als eigengenutzt, wenn Sie dort Ihren Lebensmittelpunkt haben, regelmäßig wohnen und die Wohnung entsprechend gemeldet ist.
Diese Unterscheidung ist steuerlich wichtig, etwa für die Frage, ob Sie Abschreibungen, Zinsen oder andere Ausgaben absetzen können oder ob beim späteren Verkauf Spekulationssteuer anfällt.
Was können Eigennutzer bei einer Eigentumswohnung von der Steuer absetzen?
Als Eigennutzer einer Eigentumswohnung können Sie zwar nicht alle Kosten wie Vermieter steuerlich geltend machen. Dennoch bieten sich auch für Sie einige Absetzmöglichkeiten.
Was können Eigentümer von den Kaufkosten absetzen?
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für die meisten Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens und bringt oft hohe Kosten mit sich. Zu den Kaufkosten zählen neben dem reinen Kaufpreis vor allem die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie häufig Maklerprovisionen.
Allerdings können Eigennutzer diese Kosten in der Regel im Gegensatz zu Kapitalanlegern nicht steuerlich absetzen, da sie als private Ausgaben gelten. Ausnahmen bestehen nur in besonderen Fällen, etwa bei Vermietung oder bei bestimmten familieninternen Vermögensübertragungen.
Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über mögliche Förderungen und finanzielle Entlastungen zu informieren, die Ihnen darüber hinaus gegebenenfalls zur Verfügung stehen.

Welche laufenden Kosten können Eigennutzer von der Steuer absetzen?
Als Eigennutzer einer Eigentumswohnung sind Ihre Absetzmöglichkeiten bei der Steuer auf einzelne laufenden Kosten beschränkt. Im Vergleich zu Kapitalanlegern, die durch Vermietung umfangreiche Werbungskosten geltend machen können, sind die Steuervorteile für Selbstnutzer deutlich eingeschränkter.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Ein großer Vorteil für Eigennutzer ist die Möglichkeit, 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abzuziehen. Die abziehbaren Kosten sind dabei auf maximal 1.200 Euro pro Jahr begrenzt. Dabei handelt es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- und Reparaturarbeiten. Materialkosten sind jedoch nicht abzugsfähig.
Wenn Sie als Eigennutzer beispielsweise Handwerker für Reparaturen an Ihrer Wohnung beauftragen, können Sie einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Entscheidend ist, dass die betreffenden Posten in der Rechnung klar und einzeln ausgewiesen sind
Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen
Seit einigen Jahren gibt es für Eigennutzer eine attraktive steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen – beispielsweise neue Fenster, Dämmungen oder moderne Heiztechnik. Als Eigennutzer können Sie bis zu 20 % der Kosten als Steuerermäßigung geltend machen, sowohl für Arbeitsleistungen als auch für Materialien.
Diese Förderungen werden verteilt auf drei Jahre gewährt und sind insgesamt auf maximal 40.000 Euro begrenzt. Dadurch werden energetische Sanierungen für Selbstnutzer besonders attraktiv.

Denkmalgeschützte Immobilien und Sanierungsgebiete
Steuervergünstigungen profitieren. Diese gelten sowohl für Vermieter als auch für Eigennutzer, insbesondere bei aufwendigen Sanierungsmaßnahmen, die den historischen Charakter erhalten.
Bis zu 90 % der Aufwendungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen dürfen Eigennutzer über zehn Jahre hinweg in gleichen Raten von jeweils 9 % pro Jahr steuerlich absetzen. Die Förderung bezieht sich dabei ausschließlich auf die Sanierungskosten, nicht auf den Kaufpreis der Immobilie.
Voraussetzung ist, dass die Immobilie während der Abschreibungsdauer selbst genutzt wird. So ermöglicht Ihnen das Einkommensteuergesetz (§ 10f EStG), hohe Sanierungskosten steuerlich zu reduzieren und Ihre Investition nachhaltiger zu gestalten.
Arbeitszimmer in der Eigennutzung
Falls Sie in Ihrer Eigentumswohnung ein häusliches Arbeitszimmer für berufliche Zwecke nutzen, können Sie hierfür anteilige Kosten von der Steuer absetzen – genauso wie dies auch in einer Mietwohnung möglich ist.
Dazu zählen:
- anteilige Abschreibungen,
- laufende Kosten wie Strom oder Heizung sowie
- Renovierungsaufwendungen für das Arbeitszimmer.
Die steuerliche Anerkennung ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie die ausschließliche berufliche Nutzung des Raums.
Steuervorteil beim Verkauf der Eigennutzer-Immobilie
Ein großer steuerlicher Vorteil für Eigennutzer von Immobilien ergibt sich durch die Spekulationssteuerbefreiung.
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt haben, ist der Verkauf steuerfrei – egal, wie lange der Besitzzeitraum war. Von der Spekulationssteuer sind Sie als Eigennutzer befreit. Diese Regelung entlastet viele private Eigentümer erheblich von möglichen Steuern auf Wertsteigerungen.


Besonderheiten bei gemischter Nutzung
Sollten Sie Teile Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Immobilie vermieten oder beruflich nutzen, wie ein Büro, wird die steuerliche Behandlung komplexer. Ihnen stehen in diesen Fällen anteilige Absetzungsmöglichkeiten zu, zum Beispiel für Abschreibungen oder Finanzierungskosten, bezogen auf die vermietete oder beruflich genutzte Fläche. Wichtig sind eine klare Aufteilung und Dokumentation der Nutzung.
Praxis-Tipps und häufige Fehler
Damit Sie die steuerlichen Vorteile Ihrer Eigentumswohnung optimal nutzen können, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Im Folgenden finden Sie praktische Tipps, wie Sie typische Fallstricke vermeiden und Ihre Steuerersparnisse sicherstellen.
- Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen für Handwerkerleistungen sorgfältig auf, um die Steuerermäßigung geltend machen zu können.
- Prüfen Sie, ob ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt werden kann, wenn Sie beruflich von zu Hause arbeiten.
- Vermeiden Sie eine teilweise Vermietung der Wohnung, wenn Sie den steuerfreien Verkauf nutzen möchten, da dies zu einer anteiligen Besteuerung führen kann.
- Holen Sie bei komplexen Sachverhalten fachkundige Beratung ein, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.
Steuerliche Chancen der Eigennutzung optimal nutzen
Obwohl die steuerlichen Absetzmöglichkeiten bei Eigennutzung eingeschränkter sind als bei Vermietung, gibt es für Sie als Eigennutzer wertvolle Vorteile. Insbesondere die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und Förderungen für energetische Sanierungen können Ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Ebenso schützt Sie die Eigennutzung vor der Spekulationssteuer beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Mit guter Planung und sorgfältiger Dokumentation können Sie Ihre Eigentumswohnung nicht nur genießen, sondern auch steuerlich effizient nutzen.
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